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AGBs
Erklärungen gemäß § 5 People4Group GmbH, Friedenheimer Brücke 20, 80639 München
Handelsregister: HRB 0123
E-Mail: info@people4group.com
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
People4Group GmbH
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PERSONALVERMITTLUNG People4Group GmbH

I. Vorbemerkung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Konditionen für die direkte Personalvermittlung durch die People4Group GmbH an ihre Kunden. Sie gelten ausschließlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, People4Group stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. II. Personalvermittlung 1. Leistungen der People4Group GmbH People4Group unterstützt den Kunden bei der Suche nach geeignetem Personal zur Direkteinstellung anhand eines vom Kunden übermittelten oder gemeinsam mit People4Group abgestimmten Anforderungsprofils. Die Leistungen können insbesondere umfassen: die Analyse des Bewerbermarktes, die Erstellung oder Schärfung des Anforderungsprofils, die Identifizierung und Ansprache geeigneter Kandidaten, die Prüfung von Eignung und Interesse anhand der mündlichen und schriftlichen Angaben der Kandidaten, die Übermittlung geeigneter Kandidatenprofile, die Begleitung des Auswahl- und Vertragsprozesses. People4Group ist nicht verpflichtet, eigenständige Nachforschungen zu Zeugnissen, Referenzen, Vorbeschäftigungen, Qualifikationen oder sonstigen Angaben der Kandidaten anzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die finale Prüfung und Auswahlentscheidung obliegt dem Kunden. 2. Vergütungsmodelle Für die Personalvermittlung gelten je nach schriftlicher Vereinbarung zwischen People4Group und dem Kunden entweder das erfolgsbasierte Modell oder das Retainer-Modell. Wird kein bestimmtes Vergütungsmodell ausdrücklich schriftlich vereinbart, gilt das erfolgsbasierte Modell gemäß Ziff. II.3. 3. Erfolgsbasiertes Modell Im erfolgsbasierten Modell beträgt das Honorar für eine erfolgreiche Personalvermittlung 30 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten. Das Honorar wird vollständig mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden oder einem mit dem Kunden gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen und dem von People4Group vorgestellten Kandidaten fällig. Eine kostenlose Nachbesetzung, Garantie oder sonstige Ersatzleistung ist im erfolgsbasierten Modell ausgeschlossen. 4. Retainer-Modell Im Retainer-Modell beträgt das Gesamthonorar für eine erfolgreiche Personalvermittlung ebenfalls 30 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Kandidaten. Das Honorar setzt sich wie folgt zusammen: Setup-Retainer / Anzahlung Bei Auftragserteilung wird ein Setup-Retainer in Höhe von 10 % des für die Position vorgesehenen Bruttojahresgehalts fällig. Success Fee Bei Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden oder einem mit dem Kunden gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen und dem von People4Group vorgestellten Kandidaten wird eine weitere Vergütung in Höhe von 20 % des Bruttojahresgehalts des Kandidaten fällig. Der Setup-Retainer wird auf das Gesamthonorar angerechnet. Maßgeblich für die endgültige Berechnung des Gesamthonorars ist das im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttojahresgehalt des Kandidaten. Der Setup-Retainer vergütet insbesondere die Mandatsaufnahme, Analyse, Suchstrategie, Marktansprache, Kandidatenidentifikation, Kandidatenansprache und Projektbearbeitung. Er ist mit Auftragserteilung verdient und wird nicht zurückerstattet, auch wenn es nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt, es sei denn, People4Group hat dies ausdrücklich schriftlich zugesagt. 5. Mindesthonorar Das Vermittlungshonorar beträgt unabhängig vom vereinbarten Vergütungsmodell mindestens 7.500 EUR netto, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mindesthonorar gilt auch dann, wenn die prozentuale Berechnung des Honorars auf Grundlage des Bruttojahresgehalts zu einem niedrigeren Betrag führen würde. 6. Exklusivität im Retainer-Modell Im Retainer-Modell erfolgt die Beauftragung exklusiv für die konkret vereinbarte Position für einen Zeitraum von 8 Wochen ab Auftragserteilung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Während dieser Exklusivitätslaufzeit beauftragt der Kunde keine weiteren Personalberater, Headhunter, Personalvermittler oder sonstigen Dritten mit derselben Suche. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, People4Group über laufende eigene Suchmaßnahmen, interne Kandidaten, bestehende Stellenanzeigen und parallel eingebundene Dienstleister vollständig zu informieren. Neue externe Suchmaßnahmen für dieselbe Position dürfen während der Exklusivitätslaufzeit nur nach vorheriger Abstimmung mit People4Group gestartet werden. 7. Berechnungsgrundlage Berechnungsgrundlage ist das vom Kunden vertraglich geschuldete Bruttojahresgehalt des Kandidaten. Zum Bruttojahresgehalt zählen insbesondere: fixes Jahresgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, variable Vergütungsbestandteile, Boni, Tantiemen, Provisionen, geldwerte Vorteile, Dienstwagen oder vergleichbare Sachbezüge. Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens wird pauschal mit 8.000 EUR pro Jahr angesetzt. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der geldwerte Vorteil geringer ist. Bei variablen Vergütungsbestandteilen wird von einer 100%igen Zielerreichung ausgegangen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 8. Entstehung des Honoraranspruchs Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden oder einem mit dem Kunden gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen und einem von People4Group vorgestellten Kandidaten. Der Kunde ist verpflichtet, People4Group unverzüglich mitzuteilen, ob und wann ein Vertragsverhältnis mit einem vorgestellten Kandidaten zustande gekommen ist und welche Vergütung vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, People4Group auf Verlangen die für die Honorarberechnung erforderlichen Vertragsbestandteile, insbesondere Angaben zum Bruttojahresgehalt, variablen Vergütungsbestandteilen, geldwerten Vorteilen, Eintrittsdatum und Vertragsart, in geeigneter Form nachzuweisen. 9. Einstellung für andere Positionen Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der von People4Group vorgestellte Kandidat nicht für die ursprünglich angefragte Position, sondern für eine andere Position beim Kunden oder einem mit dem Kunden gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt oder beauftragt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die andere Position fachlich, organisatorisch oder hierarchisch von der ursprünglich angefragten Position abweicht. 10. Einstellung nach vorheriger Ablehnung Wird ein von People4Group vorgestellter Kandidat zunächst vom Kunden abgelehnt oder kommt es zunächst aus sonstigen Gründen nicht zu einem Vertragsabschluss, wird der Kandidat jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung beim Kunden oder bei einem mit dem Kunden gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt, entsteht der Honoraranspruch gemäß dem jeweils vereinbarten Vergütungsmodell. Wurde kein Vergütungsmodell schriftlich vereinbart, gilt das erfolgsbasierte Modell gemäß Ziff. II.3. 11. Sonstige Vertragsverhältnisse mit Kandidaten Schließen der Kunde oder ein mit dem Kunden gemäß § 15 AktG verbundenes Unternehmen mit einem von People4Group vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung einen Dienstvertrag, Werkvertrag, freien Mitarbeitervertrag, Beratervertrag, Interim-Management-Vertrag oder ein wirtschaftlich vergleichbares Vertragsverhältnis, entsteht ebenfalls ein Honoraranspruch. Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall die für die ersten 12 Monate der Tätigkeit vereinbarte oder voraussichtlich anfallende Vergütung. Das Honorar beträgt 30 % dieser Vergütung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 12. Kandidatenschutz Für jeden von People4Group vorgestellten Kandidaten gilt ein Kandidatenschutz von 12 Monaten ab erstmaliger Vorstellung. Als Vorstellung gilt jede Übermittlung von Informationen, die es dem Kunden ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren. Dazu zählen insbesondere Name, Lebenslauf, Profilbeschreibung, beruflicher Werdegang, Kontaktdaten oder sonstige identifizierende Angaben. Der Kandidatenschutz gilt auch dann, wenn der Kandidat dem Kunden bereits bekannt gewesen sein sollte, der Kunde People4Group dies jedoch nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Vorstellung, schriftlich mitteilt und nachvollziehbar nachweist. 13. Sonderleistungen und Auslagen Sonderleistungen und Auslagen, insbesondere Reisekosten von Kandidaten, Kosten für besondere Eignungsdiagnostik, externe Tests, Anzeigenbudgets, Kampagnenbudgets oder sonstige Drittleistungen, werden dem Kunden nur nach vorheriger Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt. III. Nachbesetzung im Retainer-Modell 1. Grundsatz Eine einmalige kostenlose Nachbesetzung wird ausschließlich im Retainer-Modell gemäß Ziff. II.4 gewährt. Im erfolgsbasierten Modell besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachbesetzung. 2. Voraussetzungen der Nachbesetzung People4Group bietet eine einmalige kostenlose Nachbesetzung an, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Der vermittelte Kandidat scheidet innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Probezeit aus oder der Kunde beendet das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit. Das Scheitern beruht überwiegend auf Gründen aus der Person oder dem Verhalten des Kandidaten, die für People4Group im Rahmen des üblichen Vermittlungsprozesses nicht erkennbar waren. Der Kunde informiert People4Group unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des maßgeblichen Umstands schriftlich über das Scheitern. Der Kunde gibt People4Group die Möglichkeit, den Sachverhalt mit dem Kunden und, soweit möglich, mit dem Kandidaten zu klären. Sämtliche fälligen Rechnungen von People4Group aus dem ursprünglichen Mandat wurden vollständig bezahlt. 3. Ausschluss der Nachbesetzung Ein Anspruch auf kostenlose Nachbesetzung besteht nicht, wenn das Scheitern ganz oder überwiegend auf Umständen aus der Sphäre des Kunden beruht. Dazu zählen insbesondere: unzureichende oder fehlende Einarbeitung, erhebliche Änderungen der Aufgaben, Rolle oder Verantwortlichkeiten nach Vertragsabschluss, Änderung der Vergütung, Arbeitszeit, Homeoffice-Regelung, Reisetätigkeit oder sonstiger wesentlicher Arbeitsbedingungen, interne Umstrukturierungen, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Einstellungsstopp, Personalabbau, Kündigung oder Wechsel des zuständigen IT-Leiters, Fachbereichsleiters, direkten Vorgesetzten oder einer sonst für die Position wesentlichen Führungskraft, Konflikte im Team oder in der Führung, die People4Group im Vermittlungsprozess nicht bekannt waren, fehlende Mitwirkung des Kunden im Onboarding, nachträgliche Änderung des Anforderungsprofils, Kündigung durch den Kunden aus Gründen, die nicht überwiegend in der Person oder im Verhalten des Kandidaten liegen, Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von People4Group liegen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nachbesetzung, wenn der Kandidat aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod, Wegzug, familiären Gründen, persönlichen Lebensentscheidungen oder sonstigen Umständen ausscheidet, die People4Group nicht zu vertreten hat und die im Vermittlungsprozess nicht vorhersehbar waren. 4. Inhalt der Nachbesetzungsleistung Die Nachbesetzung umfasst eine erneute Suche nach einem geeigneten Kandidaten für dieselbe Position auf Grundlage des ursprünglichen oder einvernehmlich aktualisierten Anforderungsprofils. Die Nachbesetzung ist auf eine einmalige Ersatzsuche beschränkt. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Honorare, Schadensersatz, Minderung, Gutschrift oder Verrechnung mit anderen Mandaten besteht nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Ansprüche entgegenstehen. 5. Mitwirkungspflichten bei der Nachbesetzung Der Kunde ist verpflichtet, People4Group im Rahmen der Nachbesetzung angemessen zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere: ein zeitnahes Re-Briefing, die Mitteilung der Gründe des Scheiterns, die kurzfristige Rückmeldung zu Kandidatenprofilen, die zeitnahe Durchführung von Vorstellungsgesprächen, die Aufrechterhaltung marktgerechter Rahmenbedingungen. Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflichten erheblich oder verzögert sich der Prozess aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, entfällt der Anspruch auf kostenlose Nachbesetzung. IV. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, People4Group alle für die Suche erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere: vollständige Informationen zur Position, fachliche und persönliche Anforderungen, Gehaltsrahmen, Arbeitsort, Homeoffice-Regelung, Reisetätigkeit, Entscheidungsprozess, Ansprechpartner, laufende Parallelprozesse, bereits bekannte oder bereits angesprochene Kandidaten. Der Kunde verpflichtet sich, zeitnah Rückmeldung zu Kandidatenprofilen zu geben und Vorstellungsgespräche innerhalb angemessener Frist zu ermöglichen. Verzögerungen, die auf fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern vereinbarte Zeitpläne entsprechend und berühren die Vergütungsansprüche von People4Group nicht. V. Abbruch, Aussetzung oder wesentliche Änderung des Mandats Bricht der Kunde ein laufendes Mandat ab, besetzt die Position intern, streicht die Position, setzt den Suchprozess aus, verändert das Anforderungsprofil wesentlich oder wirkt trotz Aufforderung nicht angemessen mit, bleibt der bereits gezahlte Setup-Retainer verdient. Bereits entstandene Honoraransprüche bleiben unberührt. Eine wesentliche Änderung des Anforderungsprofils liegt insbesondere vor, wenn sich nach Auftragserteilung wesentliche Parameter der Position ändern, insbesondere: Aufgabenbereich, Senioritätslevel, Führungsverantwortung, Gehaltsrahmen, Arbeitsort, Homeoffice-Regelung, Reisetätigkeit, Vertragsart, organisatorische Einordnung, zuständiger Vorgesetzter oder Fachbereich. In diesen Fällen ist People4Group berechtigt, eine Anpassung des Suchauftrags, der Vergütung oder des Zeitplans zu verlangen. VI. Vermeidung von Benachteiligungen People4Group schult seine Mitarbeiter bezüglich der Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und verpflichtet diese, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der Kunde ist für die Einhaltung arbeitsrechtlicher, diskriminierungsrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Vorgaben im eigenen Auswahl- und Einstellungsprozess verantwortlich. VII. Datenschutz und Verschwiegenheit Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeiter zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu verpflichten. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort. Der Kunde verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Kandidaten ausschließlich im Rahmen des konkreten Bewerbungs- und Auswahlprozesses zu verwenden und die datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. VIII. Vertraulichkeit der Angebote und Kandidatenprofile Die dem Kunden von People4Group zur Verfügung gestellten Kandidatenprofile und sonstigen Kandidatenunterlagen sind vertraulich und bleiben Eigentum von People4Group. Sie dürfen ausschließlich für die konkrete Stellenbesetzung und das diesbezügliche Bewerbungsverfahren genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von People4Group untersagt. Dies gilt insbesondere für verbundene Unternehmen, andere Konzerngesellschaften, externe Berater, Dienstleister oder sonstige Dritte, soweit die Weitergabe nicht für das konkrete Bewerbungsverfahren erforderlich ist. Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe ein Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, freier Mitarbeitervertrag, Beratervertrag, Interim-Management-Vertrag oder ein wirtschaftlich vergleichbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kandidaten und einem Dritten zustande, entsteht ein Honoraranspruch von People4Group nach Ziff. II. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Kandidatenprofile samt Anlagen nach Ablehnung des jeweiligen Kandidaten unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschpflichten zu löschen. Unabhängig davon sind die Profile spätestens 12 Monate nach Erhalt zu löschen, sofern keine vorrangigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Soweit People4Group von Betroffenen aufgefordert wird, Kandidatenprofile oder darin enthaltene personenbezogene Daten zu berichtigen, zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken, hat der Kunde unverzüglich entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sobald People4Group ihn hierüber informiert. Weitere Datenschutz-Hinweise sind unter www.people4group.com/datenschutz abrufbar. IX. Referenznutzung People4Group ist berechtigt, den Kunden nach Auftragserteilung als Referenzkunden zu benennen und hierzu den Unternehmensnamen sowie das Unternehmenslogo auf der Website, in Präsentationen und in Vertriebsunterlagen zu verwenden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Darstellung der Kundenbeziehung. Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder interne Details des Kunden werden ohne vorherige Zustimmung nicht veröffentlicht. People4Group ist außerdem berechtigt, nach Ablauf von 12 Monaten eine anonymisierte oder branchenbezogene Fallstudie über die Zusammenarbeit zu veröffentlichen, sofern daraus keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten hervorgehen. Der Kunde kann der weiteren Nutzung seines Namens oder Logos aus berechtigtem Grund widersprechen. In diesem Fall wird People4Group die Nutzung für die Zukunft einstellen. X. Allgemeine Vertragspflichten und Haftung Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Vorschriften. People4Group schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. People4Group schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Vermittlungsleistungen nach Maßgabe dieser AGB und der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kunden. Die Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten trifft ausschließlich der Kunde. People4Group haftet nicht für die spätere Arbeitsleistung, das Verhalten oder die Entwicklung eines Kandidaten im Unternehmen des Kunden, soweit People4Group keine Pflichtverletzung zu vertreten hat. XI. Zahlungsbedingungen und Verzug Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Setup-Retainer im Retainer-Modell wird mit Auftragserteilung fällig. Die Success Fee und sonstige Vermittlungshonorare werden mit Abschluss des Arbeitsvertrages oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses gemäß Ziff. II fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist People4Group berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. XII. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. XIII. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der People4Group GmbH in München. People4Group ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Stand: 05.2026